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Rückruf der Meisel-Verlage

Einige Zeit vor diesem Experiment hatte Tanja bei den Meisel-Verlagen angerufen, um sich persönlich über die Rechtslage und die Haltung des Verlags zu den Abmahnungen zu informieren.

Nach ihrem Anruf am gestrigen Morgen erfolgte Nachmittags ein sehr freundlicher Rückruf von Herrn Meisel persönlich, der in dem Gespräch versicherte, dass es der Verlagsgruppe nicht um Abmahnungen von nicht-kommerziellen Sites gehe, sondern nur um diejenigen, die durch Bannerwerbung etc. Einkünfte aus dem Betrieb der (Songtext-)Site haben. Zu Unrecht abgemahnten privaten Site-Betreibern empfiehlt der Verlag, die betreffende Summe auf der Anwaltsschrift durchzustreichen und das Schreiben mitsamt einer Erklärung, dass man keine kommerzielle Absichten verfolge, an die Kanzlei zurück zu senden.

So weit, so gut. Zu empfehlen ist diese Vorgehensweise allemal, auch wenn ich für ihren Erfolg nicht garantieren möchte. Im Zweifelsfall hilft, wie wir es vorgemacht haben, auch mal ein klärendes Telefonat.

Trotz des entspannten Gesprächs schätze ich das Thema nicht ganz so simpel ein.

Juristisch gesehen geht es nicht um die Frage, ob man Songtexte zu kommerziellen oder unkommerziellen Zwecken veröffentlicht. Die Veröffentlichung von urheberechtlich geschützten Texten ist in jedem Fall untersagt und in Härtefällen könnte es schwer von der Hand zu weisen sein, dass man nicht auch ohne Werbung auf der Site kommerziellen Nutzen aus einer Songtext-Site ziehen kann (Aufträge für Webdesign oder -coding, höherer Bekanntheitsgrad des eigenen evtl. künstlerischen Schaffens, Google-Ranking und so weiter).

Es entsteht außerdem wieder einmal der Eindruck, dass nicht der Klient, sondern die Kanzlei der Kern des Übels ist. Wenn auch nur ein Bruchteil der evtl. ungerechtfertigt abgemahnten Site-Betreiber aus Angst oder Unwissenheit zahlen, bleiben ein paar tausend Extra-Euro für die Kanzlei hängen. Hier wäre der Klientin, in diesem Fall also der Meisel-Gruppe, zu einer erhöhten Kontrolle ihrer Anwälte zu raten.

Und letztendlich beiben viele Kernprobleme bestehen. Immer wieder auftretende Abmahnwellen, ob vom Auftraggeber in dieser Form gewünscht oder nicht, schaden dem Image einer ohnehin gebeutelten Branche, die Verunsicherung und die Wut der Konsumenten wächst nicht nur im musikkulturellen Bereich und die dringend notwendige Novellierung des Urheberrechtsgesetz bleibt heiß umkämpftes und weiterhin ungelöstes Thema.

Immer wieder erstaunlich bleibt weiterhin die Ungeschicklichkeit nicht nur traditioneller Unternehmen im Umgang mit den Konsumenten, der u.a. darin begründet ist, dass viele Unternehmen bisher noch nie direkten Kontakt mit den Konsumenten hatten und ihnen der Gedanke daran oft auch eher Bauchschmerzen verursacht.

Bei allem Respekt vor der „alten“ Geschäftswelt (das meine ich nicht zynisch) braucht man kein Atomphysiker zu sein um zu erkennen, dass sich die Gesellschaft verändert hat. Und dass diese Tatsache in vielerlei (nicht in jeder) Hinsicht positiv zu bewerten ist und unabhängig davon schlicht und ergreifend kein Weg daran vorbeiführt, sich mit den aktuellen Gegebenheiten auseinanderzusetzen und daraus zu lernen.

Für kluge und gut beratene Unternehmen kann das Expansion, Marktbehauptung und erfolgreiche nächste Jahrzehnte bedeuten. Für die anderen bedeutet es, wir sehen es täglich, den Untergang.

Warum sowohl juristisch berechtigte als auch unberechtigte Abmahnungen von Jugendlichen zudem weitere Puzzleteile im Gesamtbild einer Gesellschaft sein könnten, die wissentlich oder unwissentlich kommende Generationen heranzieht, die vor Solidaritätslosigkeit, Dummheit, Ignoranz, Aggression und Arbeitslosigkeit nur so strotzen werden… das braucht einen eigenen Text. Der in Arbeit ist.

10 Kommentare

  1. 01

    mal so nebenbei: hat sich die meisel-verlgasgruppe irgendwie zur email-textketten-aktion geäußert?

  2. 02

    Sie sind zumindest überrascht von der Welle des Unverständnisses, ich denke, dafür reicht die konservative Presse.

    Das ist ein alter Familienbetrieb, der in erster Linie Verwaltungsaufgaben erfüllt. E-Mail und Web und so etwas alles: Noch relative Fremdkörper. Vermute ich. Zwei Welten kollidieren.

  3. 03

    > Zwei Welten kollidieren.

    warum muss ich da sofort an die werbeschaffende industrie mit ihren spitzen-beratern, werbestrategen und marktanaylsten im gegensatz zu den kunden denken…

  4. 04

    Vom Schaden an der MI und daran anknüpfender Zweige abgesehen nimmt natürlich auch die Anwaltschaft Schaden. Denn wenn es zutrifft, dass da eine Vielzahl von Abmahnungen rausgegangen sind, dürften die geltend gemachten Gebühren überhöht sein. In der ersten Abmahnung steckt die Arbeit drin, danach wirds einfacher und der Aufwand und Umfang geringer.

  5. 05

    Also ein schlechtes Licht fällt hierbei in meinen Augen genausosehr auf den Meisel Verlag, wie auf die Anwaltskanzlei. Nur wird das Letzterer kaum peinlich sein, die Leute leben immerhin von ihrem Tun, nehme ich an.

    >Juristisch gesehen geht es nicht um die Frage, ob man Songtexte zu kommerziellen oder unkommerziellen Zwecken veröffentlicht.

    „Moralisch“ gesehen aber durchaus. Auch in der Blogosphäre schreit ja meistens erst dann irgendjemand „Contentklau!“, sobald Geld im Spiel ist – und sei es noch so wenig.

    Und wann eine Site nun als „geschäftsmäßig“ einzustufen ist oder nicht, daß scheinen ja auch die Juristen nicht soo genau zu wissen. Falls es hier eine Rolle spielen sollte.

  6. 06

    Das Argument „Wenn auch nur ein Bruchteil der evtl. ungerechtfertigt abgemahnten Site-Betreiber aus Angst oder Unwissenheit zahlen, bleiben ein paar tausend Extra-Euro für die Kanzlei hängen. Hier wäre der Klientin, in diesem Fall also der Meisel-Gruppe, zu einer erhöhten Kontrolle ihrer Anwälte zu raten.“ greift meiner Ansicht nach nicht.
    Die Kanzlei wird in jedem Fall liquidieren und sich die Gebühren entweder vom Abgemahnten oder vom Mandanten holen.

  7. 07
    Paddy

    > […]
    > Denn wenn es zutrifft, dass da eine Vielzahl von Abmahnungen
    > rausgegangen sind, dürften die geltend gemachten Gebühren überhöht
    > sein.
    > […]

    Über 200 Schreiben, bei denen sogar Satzfehler identisch sind. Einzig die Daten zum jeweiligen Song, zur Abgemahnten Website und zum Verlag (10 Verlage der Meiselverlagsgruppe mit identischer Anschrift; unterscheiden sichnur im Namen und der Telefondurchwahl), sind unterschiedlich.

  8. 08

    Da hat sich jetzt kurz vor mir ein spammer eingenistet.

  9. 09

    Danke, Jan! Ist raus.