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TdGE

Warum „Geistiges“ in diesem Zusammenhang groß geschrieben wird, ist noch nicht raus (erste Ratzinger-Einflüsse?), aber heute ist der „Tag des Geistigen Eigentums“ (TdGE).

Bevor ich mir die Finger wund tippe, verweise ich auf die prima in Prosa gefasste Link-Übersicht bei netzpolitik und auf diverse SpreeblickEinträge, unter anderem auch auf den völlig unkommentierten (damals hat hier noch keiner gelesen), der heute genau ein Jahr alt ist.

3 Kommentare

  1. 01

    willkommen im jahre 2005, dem jahr, in dem die rechtschreibreform schon einige zeit lang gültig ist :) und da wird „Geistiges Eigentum“ groß geschrieben… wie man das finden soll, ist ne andere frage.

    mich betrifft die groß/klein-schreibung ja nicht, da ich für gewöhnlich die gemäßigte kleinschreibung verwende (also alles ausser eigennamen und titel klein, inklusive satzanfang). und solange man in Deutschland nicht per gesetzt gezwungen wird, sich an die Duden-vorgaben zu halten, kann man die als privatperson auch getroßt ignorieren…

  2. 02

    ich Blicke e Nicht mehr Durch.

  3. 03
    lowpass

    „Geistiges Eigentum“ ist übrigens ein Kampfbegriff, der mindestens seit den 20er Jahren von interessierten Kreisen (sprich: der Verwerter-Industrie wie Verlage und Plattenfirmen) lanciert wird, um eine Ausweitung des Urheberrechtsschutzes zu erreichen.

    „Geistiges Eigentum“ legt nämlich sehr suggestiv eine Gleichheit zwischen den Immaterialgüterrechten wie dem Urheberrecht und dem Sacheigentum nahe. Scheinbar logische Konsequenz: „geistiges Eigentum“ muß genauso umfassend geschützt werden wie Sacheigentum. Der Schutz muß maximal ausgedehnt werden, Ausnahmeregelungen (wie die Privatkopie) müssen wegfallen.

    Dabei fallen die Unterschiede zwischen Sacheigentum und „geistigem Eigentum“ unter den Tisch. Nur einige davon:
    – Sacheigentum ist physisch nur einmal vorhanden, „geistiges Eigentum“
    „potentiell ubiquitär“: wenn ich eine CD kopiere, ist das Original
    immer noch unverändert vorhanden. Wenn ich die CD stehle, ist
    sie weg.
    – Urheberrecht ist auch Kulturrecht. Die schöpferischen Leistungen bauen
    auf dem vorhandenen Kultur-Bestand auf. Es sollte daher ein gewisses
    Gleichgewicht zwischen geben und nehmen vorhanden sein –
    schöpferische Leistungen brauchen einen gewissen Bestand an public domain. Und der Umgang mit Kulturgütern sollte anders (freier) geregelt
    sein, als der Umgang mit sonstigen Gegenständen.

    usw.

    Man sollte – politisch korrekt – daher besser von Urheberrecht oder Immaterialgüterrechten statt von „geistigem Eigentum“ sprechen…

    Zu Thema „geistiges Eigentum“ als Kampfbegriff gibt es eine
    Dissertation (eines Schweizers). Natürlich größtenteils juristisch-trocken, daher keine Kauf-, aber möglicherweise eine Leseempfehlung:
    http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3789075345/qid%3D1114520337/302-7126490-6779262